architekturwerkstatt Annett Ohm |
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Dieser Bereich umfasst die so genannte Leistungsphase 8, die Objektüberwachung (Bauüberwachung). Überwachen der Ausführung eines Objektes Nun überwacht der Architekt die Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen. Es wird ihm ein Herzensanliegen sein, die mit dem Bauherrn abgestimmte Entwurfsidee, die mittlerweile auch auf die Ausführungsdetails übertragen ist, gut umgesetzt zu sehen. Er überprüft, dass die Ausführung nach allen einschlägigen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik erfolgt. Er stellt einen detaillierten Zeitplan auf und wacht über seiner Einhaltung. Nach Fertigstellung nimmt er die Bauleistungen ab und stellt (falls vorhanden) Mängel fest, deren anschließende Beseitigung er überwacht. Weiterhin gehört es zu seinen Aufgaben die Rechnungen zu prüfen und die tatsächlichen Kosten festzustellen.
sinngemäß aus der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, §15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten - keine vollständige Auflistung
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letzte Änderung Juni 2005 |