architekturwerkstatt Annett Ohm |
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Dieser Bereich umfasst die so genannte Leistungsphase 4, die Genehmigungsplanung. Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen In dieser Leistungsphase erarbeitet der Architekt die Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen und reicht sie bei den entsprechenden Stellen ein. Das ggf. notwendige Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen zur Erreichung der Genehmigungen ist selbstverständlich auch Bestandteil dieser Leistungsphase.
sinngemäß aus der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, §15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten - keine vollständige Auflistung
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letzte Änderung Juni 2005 |